Wenn man heute einen Personalausweis bei seinem örtlichen Bürgerbüro beantragt, so bekommt man hier immer eine Frage gestellt: Möchten Sie auch die Online-Funktion? Der Hintergrund dieser Frage ist, weil der Personalausweis heute nicht mehr nur ein Ausweis ist, was man in den Händen halten und vorzeigen kann. Er kann auch ein elektronischer Ausweis sein, wie man nachfolgend erfahren kann.
Der elektronische Ausweis
Der Personalausweis hat sich in den letzten Jahren nicht nur optisch und in der Größe, zu Gunsten vom Scheckkarten-Format geändert. Ein Personalausweis kann heute auch ein elektronischer Ausweis sein. Möglich ist diese Funktion durch ein Chip, der sich im Ausweis befindet. Sicherlich werden sich manche Leser fragen, für was braucht man einen Chip auf seinem Personalausweis? Grundsätzlich dient der Chip dazu, wenn man sich ausweisen möchte. Eine solche Notwendigkeit kann bestehen, wenn man Leistungen über Internetseiten in Anspruch nehmen möchte. Zahlreiche Anträge auf Leistungen bei Behörden, kann man heute auch bequem über das Internet beantragen. Beispielhaft ist hier das Elterngeld nach der Geburt vom Kind zu nennen oder das Zulassen von einem neuen Auto, um nur zwei mögliche Verwaltungsleistungen zu nennen. Neben der Nutzung von Verwaltungsleistungen, eignet sich der elektronische Personalausweis immer auch bei Abschluss von privaten Verträgen, wie bei Versicherungen. Oder möchte man eine neue SIM-Karte für sein Handy freischalten, so muss man hier seine Identität nachweisen. Durch den elektronischer Ausweis, ist das kein Problem. Wie man anhand von den Beispielen erkennen kann, kann man einen elektronischen Personalausweis sehr umfangreich einsetzen, wenn man sich in der digitalen Welt bewegt. Durch den elektronischen Ausweis kann man sich, gerade wenn es um bestimmte Behördengänge geht, diesen zeitlichen Aufwand sparen und hier die digitalen Bürgerdienste nutzen. Das ist ein Vorteil für einen Bürger, da man so Zeit sparen kann und jederzeit einen Zugriff auf die Bürgerdienste hat.
Was ist gespeichert auf dem Ausweis?
Auf dem Chip beim elektronischen Ausweis befinden sich jetzt ausschließlich die Daten gespeichert, die auch auf gedruckten Version stehen. Dazu zählt das Passbild, aber auch die relevanten Daten wie Anschrift, Geburtsdatum und Ort oder Angaben zur Person, wie zur Körpergröße. Weitere Daten können auf einem Chip vom elektronischer Ausweis auch nicht gespeichert werden.
So funktioniert der Nachweis der Identität
So einfach und schön die Nutzung von einem solchen Online Service für einen Bürger auch ist, ein Bürger muss gegenüber einer Behörde oder einem Unternehmen auch seine Identität nachweisen können. Und gerade hier kommt dann der elektronische Ausweis ins Spiel. Über einen speziellen Kartenleser, in dem man seinen Ausweis einführen muss, kann man dann seine Identität nachweisen. Damit ein Missbrauch hier nicht möglich ist, gibt es gesondert noch einen PIN den man eintragen muss. Die PIN besteht hierbei aus sechs Zahlen, die man frei wählen kann. Alternativ zum Kartenleser, gibt es für den elektronischen Ausweis mittlerweile auch eine App. Diese muss man sich für die Nutzung nur auf sein Smartphone herunterladen. Über die spezielle App vom Bundesministerium kann man seinen Personalausweis scannen und dann die Identität darüber nachweisen. Die Handhabung der Online Funktion vom elektronischer Ausweis ist damit sehr einfach, was ein Vorteil ist. Natürlich spielt die Sicherheit hier eine große Rolle, schließlich handelt es sich hier um höchst persönliche Daten. Egal ob der elektronischer Ausweis über ein Kartenleser oder über die offizielle App genutzt werden soll, die Übertragung vom Identitätsnachweis erfolgt immer im Rahmen einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Dadurch ist jederzeit die Sicherheit bei der Übertragung gewährleistet.
Freischaltung und Sperrung beim Elektronischer Personalausweis
In Deutschland befinden sich derzeit über 53 Millionen elektronische Personalausweise bereits im Umlauf. Letztlich werden alle Bürger in Deutschland über einen elektronischen Ausweis verfügen. Doch wenngleich der elektronischer Ausweis sehr weit verbreitet ist, bedeutet das noch nicht, dass dieser auch freigeschalten und genutzt werden kann. So gibt es durchaus Bürgerinnen und Bürger die die Chip-Funktion vom Personalausweis nicht nutzen. Dementsprechend erfolgt dann auch keine Freischaltung der Funktion. Doch wenngleich die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschalten ist, kann man dieses jederzeit vornehmen lassen. Hierzu ist in der Regel ein Besuch beim örtlichen Bürgerbüro unausweichlich. Hier wird dann mittels einem speziellen Gerät die Chip-Funktion freigeschalten. Neben der Möglichkeit der Freischaltung, kann man im übrigen jederzeit auch wieder sperren lassen. Zu seinem Bürgerbüro in der Kommune muss man aber nicht nur wenn es um die Freischaltung vom Chip geht, sondern auch um den PIN. Den PIN kann man nämlich nicht selber ändern, zum Beispiel bei Verlust. Möchte man nachträglich eine Freischaltung oder eine Sperrung vornehmen, so muss man hierbei als Bürger aber auf eines achten, nämlich dass das meist nicht ohne eine kleine Gebühr geht. Viele Kommunen erheben für diesen Service eine Gebühr von wenigen Euros. Erfolgt die Freischaltung direkt mit der Beantragung von einem Personalausweis, so gibt es hier keine gesonderten Gebühren.